Churrasco-/Spießgrill und/oder CE-Problematik

Für alle die Hilfe bei der Kaufentscheidung für Grills und Zubehör benötigen.

Moderator: Mod-Team

DerToby
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So zur endgültigen Aufklärung aller Verwirrungen um das fehlende CE-Zeichen und den Import nach Deutschland aus Drittländern (=Nicht-EU-Staaten). Hat mich zwar n paar (Arbeits-)Stunden gekostet, aber das wars mir einfach wert, da ich damit auch anderen helfen kann:


Das ProdSG ist in unserem Falle nicht anwendbar, da die ganze Sache EU-Bezug aufweist.
EU-Recht bricht innerstaatliches Binnenrecht.
Das ProdSG ist nicht die nationale Umsetzung Niederspannungsrichtlinie (RL 2006/95/EG).
Vielmehr ist deren Umsetzung die nationale erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (1.ProdSV).

Diese Differenzierung ist jedoch in unserem Falle egal.
Maßgeblich ist vielmehr zollrechtlichen Verfahren bei der Einfuhr von Produkten in die EU . Hierfür maßgebend ist Abschnitt 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 vom 09.07.2008. Diese EU-Verordnung gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht.

Nach Artikel 27 Abs. 3 der Verordnung setzt die für die Kontrolle der Außengrenzen zuständige Behörde - hier der Zoll - die Einfuhrfreigabe aus, wenn z.B. vorgeschriebene Kennzeichnungen (insbes. CE-Zeichen) etc. fehlen.

Darüber informiert der Zoll dann die Marktüberwachungsbehörde.
Woraufhin diese dann das Zepter in die Hand nimmt.

Nur wenn die Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass kein Verstoß gegen die Harmonisierungsvorschriften der Gemeinschaft vorliegt, darf eine Freigabe erfolgen.

Dass dies bei fehlender oder unvollständiger CE-Kennzeichnung, fehlender deutscher Betriebsanleitung etc. NICHT der Fall ist (wie bei uns vorliegend), habe ich ja oben schon ausdrücklich erwähnt.

Und wie die Ware ins Land bzw die EU kommt (Post, Urlaubsmitbringsel auf Flug etc.) is wurscht!!!!

Hier noch die Normen:

Art 27 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

(3) Die für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen
Behörden setzen die Freigabe eines Produkts zum freien Verkehr
auf dem Gemeinschaftsmarkt aus, wenn bei den Kontrollen nach
Absatz 1 einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:

a) Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der
Annahme geben, dass es bei ordnungsgemäßer Installation
und Wartung sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung
eine ernste Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder
für andere öffentliche Interessen nach Artikel 1 darstellt;

b) dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft vorgeschriebenen
schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es
fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche
Kennzeichnung;

c) die CE-Kennzeichnung auf nicht wahrheitsgemäße oder
irreführende Weise auf dem Produkt angebracht ist.

Die für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen Behörden
melden den Marktüberwachungsbehörden unverzüglich eine
solche Aussetzung.

Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008

(2) Stellen die Marktüberwachungsbehörden fest, dass das
betreffende Produkt keine ernste Gefahr für Gesundheit und
Sicherheit oder keinen Verstoß gegen die Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Gemeinschaft darstellt, so wird dieses
Produkt freigegeben, sofern alle übrigen Anforderungen und
Förmlichkeiten für diese Freigabe erfüllt sind.
--> siehe oberer Post

So ist die aktuelle Rechtslage. Eine Lockerung ist nicht zu erwarten, sondern eher eine Verschärfung, da der Trend europarechtlich zu strengerem EU-Bürgerschutz geht.

Firedancer hat geschrieben:Du bringst ja nix in Verkehr. Du darfst das Ding halt nur nicht weiter verkaufen sondern nur zum Eigenbedarf nutzen.
--> leider FALSCH: Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Ebenso ob gewerblich oder nicht. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich bzw. ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung...die "Gewerblichkeit" ist 100% wurscht!!!!!


Genau so hat es mir der Zoll auch erklärt.
--> Dusel, wenn der Zöllner geltendes Recht nicht kennt ;)!!!
To be or not to be tht is the question ;)


Wäre doch auch ansonsten vollständig bekloppt, du könntest ja noch nicht einmal als Unternehmer Muster kaufen um diese hier dann zertifizieren zu lassen oder an denen rumzuschrauben.
--> Doch geht, brauchst aber wohl ne Erlaubnis bes. Nachweise...is aber n anderes Thema.

Das Problem ist aber, dass das ganze wohl ziemlich verworren und uneinheitlich ist.
--> Nööö!!! Dank neuem EU-Recht zu einheitlich ;)

Eine Massenlieferung würde sicher gestoppt, da sie als "Inverkehrbringen" durch einen Händler außerhalb der EU angesehen würde.
--> Wie schon geschrieben wird heutzutage wohl jedes Päckle aus Drittstaaten geröntgt; das Risiko erwischt zu werden is also quasi identisch. Was jeder draus macht bleibt jedem von der Risikoeinschätzung überlassen. Mir sind da scho 100€ zu viel.

Aber frag doch mal Marco. Die Dinger sind doch auch von A nach B gekommen und nicht gebeamt worden. ;)
--> wohl nicht auf dem "regulären Weg ;) :pfeif:

Ich hoff jetzt ist alles klar... :lol:

Das war jetzt aber keine verbindliche Rechtsberatung und für event. Fehler wird nicht gehaftet!!!!

:cheers:
Zuletzt geändert von DerToby am 05.09.2013, 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Toby
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Topflappen hat geschrieben:Mir hat der Zoll auch mal ein LED-Lampe ohne CE unterschlagen. Ich hatte zur Wahl, die Annahme zu verweigern oder auf meine Kosten eine Untersuchung des Geräts machen zu lassen.
--> Jupp, das sind dann die Folgen; bei Nichtgenehmigung wird's dann auf eigne Kosten zurückgeschickt oder eingestampft!!!

:cheers:
Gruß Toby
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Firedancer
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Tja, dann habe ich halt einfach Glück gehabt. ;)

Aber egal wie ich das drehe und wende, es gibt keinen "nicht-regulären" Weg in die EU. Egal ob Du es eigenhändig reinbringst oder es dir schicken lässt. Das Risiko ist anscheinend immer da.

Ich finde zwar einiges Quatsch was hier gemacht wird, aber auf der anderen Seite gibt es genug Deppen die Mist bauen und sich dann wundern warum ihr 110V Gerät an 230V zu rauchen anfängt. Und das ganz ohne ein Grill zu sein. :mrgreen:

Aber ausgerechnet auf einem bekloppten Zeichen zu bestehen welches der Hersteller SELBST aufbringt und anscheinend bei vielen schon inneruropäisch hergestellen Produkten einfach ohne Achtung der Normungslage aufgepappt wird entspricht genau meiner Vorstellung der EU: Hauptsache wir geben dem ganzen nen schicken Anstrich, was dadrunter passiert interessiert keine Sau.

Ahja, völlig aus dem Zusammenhang gerissen, aber vielleicht hilft dir das ja:
CE10EMV Richtlinie über Niederspannungsgeräte: Unter 50V keine Kennzeichnung erforderlich, ebenso passive Headsets (ohne Verstärker) Keine Kennzeichnung erforderlich.
Lass dir das Ding demnach ohne Netzteil schicken und alles ist gut. AFAIK läuft die EPICOA mit 12V. Adapter kriegst Du hier sicher in Massen.
Zuletzt geändert von Firedancer am 05.09.2013, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.
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tcj
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Das Problem ist doch auch, das ein Produkt das in Brasilien oder den USA hergestellt wird kein "CE" tragen kann, weil es ja gar kein China Export ist. :mrgreen:
LG
Thomas

„Am Ende wird alles gut.
Wenn es nicht gut wird,
ist es noch nicht das Ende.“
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Firedancer hat geschrieben:...Lass dir das Ding demnach ohne Netzteil schicken und alles ist gut. AFAIK läuft die EPICOA mit 12V. Adapter kriegst Du hier sicher in Massen...
Geht auch net, da ja IM Grill ein Motor verbaut ist braucht auch dieser das CE-Zeichen/Zertifikat; steht auch weiter oben im Fred. Sprich jedes elektrische Teil braucht CE außerdem die Verpackung!!!
Nicht zu vergessen die deutsche Betriebsanleitung...

Im übrigen geb ich Dir aber recht :clap: !!!

Mittlerweile bin ich weg von dem Koffer...Ich glaub ich bau/lass was bauen, hab da ne Idee im Hinterkopf...mit deutschen Produkten, ole es lebe der Binnenmarkt!!!
Wird glaub ich au ganz gut und billiger!!!

Kennt jemand im Raum Stuttgart nen guten Metallbauer der mir Edelstahlbleche lasern/wasserstrahlen kann und mir den Spass zusammenschweißt?! Also meinen Plan ausführt!!

:cheers:
Gruß Toby
DerToby
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tcj hat geschrieben:Das Problem ist doch auch, das ein Produkt das in Brasilien oder den USA hergestellt wird kein "CE" tragen kann, weil es ja gar kein China Export ist. :mrgreen:
Da sag ich nur http://www.ce-zeichen.de/ce-zeichen-und-faq.html :ironie:
Gruß Toby
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SAL
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Da kann irgendwas nicht stimmen, als einfachen Fall die Firma Auber aus den USA, die verkauft PID Regler fuer Espressomaschinen und Grills uebers Internet in die EU, die haben keine CE Zeichen. Die kommen ohne Probleme hier an.

Was passiert mit der Familie, die aus einem Nicht-EU-Land in die EU umzieht? Muss die alle Geraete ohne CE-Zeichen an der Grenze abgeben???

Der gesunde Menschenverstand und die Lebenserfahrung sagen also, es gibt fuer Privatpersonen die Moeglichkeit Geraete ohne CE-Zeichen in die EU fuer den Privatgebrauch einzufuehren.
Es gibt 11 Arten von Menschen:
- Die, die binär verstehen
- Die, die es nicht tun
- Die, die Witze darüber machen
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MOT
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Ich hätte da mal eine Frage.

Wer von euch hat einen Grill ohne CE Zeichen? (Keramikgrill z.B.)

Und dazu fehlt noch die Anleitung in D?

Das passiert hundertfach täglich in der EU.

Und das offiziell.

:cheers: :cheers: :cheers:

Gruß MOT
Zuletzt geändert von MOT am 05.09.2013, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Um die Finger dir zu verbrennen du den Grill anzünden musst.......
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Pepsi
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:winke:
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So ein paar letzte Anmerkungen meinerseits zur "rechtlichen" Seite mit dem ganzen CE-Quatsch bevor es hier ausartet:

Dem AUFMERKSAMEN Leser sollte nicht verborgen geblieben sein, dass sich diese rechtlichen Beiträge meinerseits beinahe ausschließlich darauf beziehen:

Eine PRIVATE Person möchte ein CE-pflichtiges Produkt - welches durchaus aus mehreren jeweils einzelnen kennzeichnungspflichtigen Bestandteilen bestehen kann - aus einem Drittland (=Nicht-EU) und das keine solche CE-Kennzeichnung hat, nach Deutschland (einem Teil der EU) verbringen (egal ob Direktkauf, Kauf über mehrere Ecken um als privat zu gelten, sich schenken lässt oder von einer Reise mitbringt etc.) um dieses zu BENUTZTEN.



NICHT behandelt und von mir auch NICHT explizit recherchiert
werden sollte/wurde insbesondere was z.B.:

- alles kennzeichnungspflichtig ist. Außer die ELEKTIRSCHEN Komponenten beim Epicoa - lässt sich aber auch den BBQ-Guru übertragen ;. Bei nem Keramikgrill z.B. bin ich mir nicht so ganz sicher...

- ein Händler tun muss um ein CE-pflichtiges Produkt - das die Kennzeichnung nicht hat - nach Deutschland zu verbringen um dieses zu testen um ggf. die Vermarktung vorzubereiten.

-was eine Familie machen sollte/muss wenn sie aus einem Drittland nach Deutschland/EU umzieht.
@ SAL: hierzu gibt's einige nette Beiträge im Netz, über die ich bei meiner Recherche gestolpert bin. Wenns Dich interessiert benutz mal Google.... :mrgreen:

--> Wer diesbezüglich Fragen hat darf sich diese gerne selber erarbeiten und sich beantworten.
Bei der Literatur und Quellensuche bin ich gern behilflich!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


zu Klarstellung:

- Das CE-Zeichen muss auf alle elektrischen Teile drauf.
Beim Bsp. Epicoa-Grill also Netzteil, dem Koffer an sich da drin ein elektrischer Motor verbaut ist und der Verpackung.

- Für die Anbringung des CE-Zeichens ist der Hersteller, Händler, Bevollmächtigte und Importeur (entscheidend ist nicht der gewerbliche Charakter sondern einfach das reinbringen in die EU) verantwortlich, der damit ggf. die Haftung übernimmt.

- Was CE-pflichtig ist und kein CE-Zeichen hat, darf in obig beschriebenem Fall nicht in die EU und damit auch nicht nach Deutschland gerbracht werden.

- Das Risiko trägt derjenige ders bestellt und NICHT der der es bereit-/zur Verfügung stellt.

- Auch sollte dargestellt werden passiert was passieren kann WENN man es tut und FALLS man erwischt wird.

- Für beinahe jede gesetzliche Regelung gibt's eine Ausnahmeregel.....für meinen Fall leider nicht.

- Kurz und knapp für den obigen Fall - der hier im Forum wohl die Meisten interessieren dürfte (ich sag nur elektrische Grillsteuerung ;) ) - sollten die Risiken aufgezeigt werden damit es dann ggf. kein Böses Erwachen gibt und man mehrere hunderte Euro verballert.
Was jeder draus macht ist jedem selber überlassen.
SAL hat geschrieben:Da kann irgendwas nicht stimmen, als einfachen Fall die Firma Auber aus den USA, die verkauft PID Regler fuer Espressomaschinen und Grills uebers Internet in die EU, die haben keine CE Zeichen. Die kommen ohne Probleme hier an.

--> keine Ahnung damit hab ich mich auch nicht beschäftigt. Glück oder Zufall???
Außerdem trägt ja nicht Auber das Risiko, sondern derjenige ders bestellt.....


....Der gesunde Menschenverstand und die Lebenserfahrung sagen also, es gibt fuer Privatpersonen die Moeglichkeit Geraete ohne CE-Zeichen in die EU fuer den Privatgebrauch einzufuehren.

--> Jura und Recht und Gesetz hat leider zuweilen nix gesundem Menschenverstand zu tun.

Wer mal schmunzeln will:

- http://www.spiegel.de/panorama/buerokra ... 05447.html
- Nach § 26 Landesreisekostengesetz NRW: "Wenn ein Beamter während der Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet."
- http://dejure.org/gesetze/BGB/963.html

Recht haben und Recht bekommen ist ja bekanntlich zweierlei.
Darfst Drogen für den Privatgebrauch nach Deutschland einführen?! Entscheiden ist und bleibt obs "ein verbotener Gegenstand" ist.
:twothumbs: :twothumbs: :twothumbs: :clap: :clap: :clap:

So in diesem Sinne bin ich rechtlich fertig. Wer zum Thema Fragen hat gerne per PM.
Ansonsten würde ich gerne mein ursprüngliches Anliegen weiterbehandeln.
Wer hat noch Erfahrungen zu den Produkten in meinem 1. Beitrag bzw. hat jemand Alternativen,
aber bitte MIT CE-Zeichen ;)!!!!!
Kennt jemand im Raum Stuttgart nen guten Metallbauer der mir Edelstahlbleche lasern/wasserstrahlen kann und mir den Spaß zusammenschweißt?!
Zuletzt geändert von DerToby am 06.09.2013, 08:14, insgesamt 3-mal geändert.
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DerToby hat geschrieben: Darfst Drogen für den Privatgebrauch nach Deutschland einführen?!
Wie Papa-Pepsi immer sagte: "Man darf ALLES! Man darf sich nur nicht erwischen lassen!"

:ironie:
Zuletzt geändert von Pepsi am 06.09.2013, 08:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Was ist denn jetzt mit dieser 50V-Regelung? Hat die mal jemand nachgeschlagen? Bin da nicht so ganz schlau geworden.
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Hat diese Teil eine UL Zulassung?

Zwischen UL und CE gibt es teilweise eine Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards.
Kann der Hersteller das nachweisen? Konformitätserklärung

:cheers: :cheers: :cheers:

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